Anhängerzulassung

Anhängerzulassung auf Privatpersonen und Firmen

Zulassung auf Privatpersonen

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenblatt oder TÜV-Gutachten
  • Personalausweis
  • EVB-Code (von der Versicherung)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (Pflicht!)
  • Kennzeichen einzeilig (wie PKW) (vom Schilderdienst bei der Zulassungsstelle)

Bei Bootstrailern wird kein EVB-Code, da dieser auf ein grünes Kennzeichen angemeldet werden kann. Somit ist er versicherungs- und steuerfrei.

Wenn Sie Ihren Anhänger nicht selbst zulassen, benötigt die beauftragte Person eine Vollmacht und Ihren Ausweis.

 

Zulassung auf juristische Personen z. B. GmbH, OHG, AG, e.V., etc.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Handelsregisterauszug (bzw. Vereinsregister)
  • ggfs. eine Vollmacht

 

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gesellschaftervertrag
  • Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaften
  • Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggfs. Vollmacht