100-km/h-Regelung

Die 100-km/h-Regelung ist ein alter Hut. Trotzdem wirft sie immer wieder Fragen auf, die der Gesetzgeber selbst durch eine Vereinfachung der Regelung im Jahr 2005 nicht abschließend und einheitlich beantworten konnte.

Wir haben darum die wichtigsten Eckpunkte nochmals zusammengestellt und darauf aufbauend eine Checkliste entwickelt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

Schon seit dem 21.10.2005 ist die 100 km/h-Regelung grundlegend verändert worden. Hintergrund der Änderung war, dass die gesetzlichen Regelungen für Gespanne an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst werden sollte.

Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen, …

… dass die Bindung des Anhängers an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt.

… dass am Zugfahrzeug keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht werden muss

… dass die gesetzlichen Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden.

Eine Freigabe für Tempo 100 muss beim zuständigen Verkehrsamt in die Anhängerpapiere eingetragen werden.

Bei der Zulassungsstelle muss ein entsprechendes Gutachten von Dekra, TÜV oder GTÜ vorgelegt werden, in dem bescheinigt wird, dass der Anhänger alle Voraussetzungen erfüllt.

Für ungebremste Anhänger ohne hydraulische Radstoßdämpfer:

Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3 = maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers für ungebremste Anhänger

Für gebremste Anhänger mit hydraulischen Radstoßdämpfer:

Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 (1,2 mit Antischlingerkupplung) = maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers für gebremste Anhänger

 

Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– hydraulische Radstoßdämpfer

– Reifen, die für mindestens 120 km/h zugelassen (Index L) und nicht älter als 6 Jahre sind

– Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein

– Die Straßenverkehrsbehörde händigt Ihnen bei Zulassung eine gesiegelte Tempo-100-Plakette für den Anhänger aus

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sollten Sie Fehler entdecken oder neuere Informationen besitzen, sind wir für Hinweise und Verbesserungsvorschläge dankbar.

 

Im Preis enthalten sind 2 bzw. 4 Radstoßdämpfer inkl. Montage, die TÜV-Abnahme sowie die 100 km/h-Bescheinigung für die Zulassung.